Skip to content

Satzung

Hier können Sie die Satzung und das Leitbild des Hochschulverbands für interkulturelle Studien e.V. lesen oder in separaten PDF-Dokumenten einsehen.

1    Name, Rechtsform, Sitz

  1. Der Verein, ehemals Akademie für interkulturelle Studien e.V., führt jetzt den Namen Hochschulverband für interkulturelle Studien e.V.
  2. Rechtsform des Hochschulverbands ist der gemeinnützige Verein (e.V.). Er ist als Verein des bürgerlichen Rechts in das Vereinsregister eingetragen.
  3. Sitz des Hochschulverbands ist Würzburg.

2     Zweck und Aufgaben des Hochschulverbands

  1. Zweck des Hochschulverbands ist die Förderung des Dialogs zu interkulturellen Themen sowie die Interessenvertretung von interkultureller Lehre und Forschung an Hochschulen in der Öffentlichkeit.
  2. Diese Zielsetzung wird realisiert u.a. durch die Einrichtung einer Plattform für Angebote interkultureller Forschung und Lehre an deutschen und internationalen Hochschulen. Der Hochschulverband koordiniert und kommuniziert die Angebote und bemüht sich um die Unterstützung sowie Vernetzung von interkulturellen Projekten. In diesem Sinne versteht er sich als Netzwerkbildner mit dem Ziel, kulturspezifisches und interkulturelles Wissen synergetisch zu bündeln und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  3. Seinen Satzungszweck verwirklicht der Hochschulverband, indem er Veranstaltungen und Projekte initiiert, koordiniert oder unterstützt und die Beziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene vertieft.
  4. Der Hochschulverband arbeitet bei der Verfolgung seiner Zwecke und Aufgaben mit in- und ausländischen Hochschulen, mit internationalen Organisationen, mit Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, den Mittlerorganisationen der auswärtigen Kulturpolitik Deutschlands und den Bundesländern zusammen.

3     Gemeinnützigkeit

  1. Der Hochschulverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Mittel des Hochschulverbands dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Vereinsvermögen erworben.

4     Mitglieder

  1. Der Hochschulverband hat  – ordentliche Mitglieder,  fördernde Mitglieder, – Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder des Hochschulverbandes können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, soweit sie an bzw. als  Hochschulen in interkulturelle Forschung und Lehre einbezogen sind.
  3. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand des Hochschulverbands zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand den Aufnahmeantrag bestätigt hat und wenn der Jahresmitgliedsbeitrag entrichtet ist.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlichen Austritt zum Jahresende, durch förmliche Ausschließung aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung oder durch Tod.
  5. Personen, die sich um die Aufgaben des Hochschulverbandes in hervorragendem Maße verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.
  6. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.

5    Organe

    Organe des Vereins sind  (1) die Mitgliederversammlung, (2) der Vorstand.

6     Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Wenn das Interesse des Hochschulverbands es erfordert, kann sie zusätzlich als außerordentliche Mitgliederversammlung zusammentreten. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich einberufen. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin der Versammlung erfolgen.
  2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
      • die Festlegung von Grundsätzen der Vereinsarbeit, an die der Vorstand gebunden ist,
      • die Wahl der Mitglieder des Vorstands,
      • die Wahl eines Rechnungsprüfers,
      • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und die Entlastung des Vorstands,
      • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
      • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
  4. Auf Antrag von mindestens 25 v.H. der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
  5. Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen. Sie beschließt nach einer Aussprache über die Entlastung des Vorstandes. Sie wählt einen Rechnungsprüfer. Er ist vor dem Beschluss über die Entlastung zu hören.
  6. Über jede Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer oder einem von der Mitgliederversammlung bestellten Mitglied des Hochschulverbands ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss die gefassten Beschlüsse enthalten. Es ist vom Protokollführer und vom Vorstandsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.

7     Vorstand

  1. Der Vorstandsvorsitzende führt die Geschäfte des Hochschulverbands. Er ist einzelvertretungsbefugt und für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
  2. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern.
  3. Der Vorstand vertritt den Hochschulverband nach innen und außen. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
  4. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter berufen den Vorstand ein. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren schriftlich gefasst werden.

8     Wahlen zum Vorstand

  1. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Vereins. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
  2. Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in Einzelabstimmung gewählt. Die Wahl kann in geheimer oder, wenn nicht 10 v. H. der an­wesenden Stimm­berechtigten widersprechen, in offener Abstimmung erfolgen.
  3. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt, wenn diese nicht bis zum Ablauf der Amtszeit durchgeführt worden ist. Scheiden einzelne Mit­glieder während der Wahlperiode aus, so ist eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlperiode in der nächsten Mitgliederversammlung durch­zuführen. Bis zur Wahl kann der Vorstand eine Ersatzbestellung vor­nehmen.

9     Wirtschaftsführung (Beiträge und Gebühren)

  1. Der Hochschulverband finanziert sich durch (1) Mitgliedsbeiträge, (2) Spenden und Zuschüsse, (3) Sonstige Erträge.
  2. Der Verein führt die Geschäfte nach Maßgabe eines Wirtschaftsplans, der in der Regel vor Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand festgestellt wird.

10     Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

  1. Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung und nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  2. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Hochschulverbands fällt sein Vermögen an die Universität Würzburg, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
    Kochel a. See, 15.5.2010

Hier können Sie die Satzung des Hochschulverbands für interkulturelle Studien e.V. als PDF einsehen.

1     Allgemein

Der Hochschulverband für Interkulturelle Studien e.V. (IKS) ist ein interdisziplinärer Interessen- und Berufs- verband für Personen, die sich mit Themen aus dem Bereich von Kultur und Interkulturalität befassen und in Forschung und Lehre an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum tätig sind. Der IKS ist ein gemeinnütziger Verein, der das Ziel verfolgt, interkulturelle Themen zu erörtern, den wissenschaftlichen Austausch zu fördern und an der Verbreitung sowie der Vertiefung von interkulturellen Kenntnissen und Kompetenzen mitzuwirken. Der IKS versteht sich als Informations- und Vernetzungsplattform, die dazu dienen soll, fachwissenschaftliche und fachorganisatorische Fragen zu klären, entsprechende Aktivitäten der Mitglieder zu unterstützen und internationale Kontakte in Forschung und Lehre zu pflegen. Insbesondere setzt sich der IKS dafür ein, dass die wissenschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung interkultureller Studien transparenter wird. In diesem Sinne versteht sich der IKS als Schnittstelle zwischen interkultureller Forschung, Lehre und Praxis.

2     Grundlagen

Um interkulturelle Kontexte, Situationen und Handlungen angemessen erfassen, analysieren und initiieren zu können, ist es wichtig:

  • kritisch und reflektiert mit dem Begriff Kultur umzugehen, dabei dessen Konstruktcharakter gerecht zu werden sowie Struktur- und Prozessperspektiven zu berücksichtigen.
  • anzuerkennen, dass der Kulturbegriff dazu dient, sowohl die subjektiven als auch die intersubjektiven Repräsentationen sozialer Beziehungen zu erfassen.
  • multiperspektivisch vorzugehen und die Sichtweisen aller beteiligten Handelnden kritisch einzubeziehen, auch und gerade wenn diese – beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Fächersozialisationen – sehr unterschiedlich sind.
  • Heterogenität und Ambiguität als Bedingungen alltagsweltlichen Handelns in multikulturellen und globalen Kontexten anzuerkennen und wertzuschätzen.
  • unterschiedliche Arten des Verstehens und der Wissensgenerierung, des Lernens und der Problemerklärung bzw. –lösung zu respektieren und Synergiepotentiale zu erkennen.
  • die Verknüpfung interkultureller Themen mit unterschiedlichsten Kontextvariablen, wie beispielsweise Machtasymmetrien und Interessenkonflikte, zu berücksichtigen, um Kulturalisierungen zu vermeiden.
  • Interkulturalität nicht nur aus einer Problemperspektive zu betrachten, sondern als Ressource für ein nachhaltiges globales Zusammenleben zu sehen.

3     Forschung

Der IKS fördert den wissenschaftlichen Austausch über Rahmenkonzepte, Theorien und methodologische Fragen im Forschungsgebiet der interkulturellen Kommunikation. Zu den von den Mitgliedern des IKS untersuchten Forschungsgegenständen zählen interkulturelle Kontexte, Situationen und Handlungen sowie deren Konzeptualisierung durch die beteiligten Akteure und Akteurinnen

Der IKS bietet eine Infrastruktur für die Vernetzung von Forschungsaktivitäten durch die Initiierung hochschulübergreifender Forschungsprojekte, die Durchführung von Fachkonferenzen, Workshops und Seminaren für Doktoranden und Doktorandinnen. Der IKS informiert regelmäßig über aktuelle Forschungsprojekte und bietet über die Fachzeitschrift Interculture Journal entsprechende Publikationsmöglichkeiten.

Der IKS ist offen für vielfältige methodologische und methodische Ansätze und Zugänge und unterstützt die interdisziplinäre Vernetzung zwischen den zahlreichen Bezugsdisziplinen, in denen seine Mitglieder forschen. Dies setzt die Kenntnis und kritische Wertschätzung unterschiedlicher Forschungsmethoden sowie die Schaffung von Möglichkeiten interdisziplinären Zusammenarbeitens voraus.

Der IKS sieht die Auseinandersetzung mit Aspekten von Kultur und Interkulturalität als gemeinsame konzeptionelle Grundlage für Forschung und Lehre. Er greift aktuelle Paradigmenentwicklungen auf und fördert deren Diskussion im Rahmen von Themenstellungen aus dem Bereich der Interkulturalität/interkulturellen Kommunikation.

Forschungsfragen beziehen sich im weiteren Sinne

  • auf der Mikroebene auf interpersonale Kommunikationsprozesse sowie auf kognitive und affektive Aspekte, auf Persönlichkeit und Identität.
  • auf der Mesoebene auf organisationale und institutionelle Zusammenarbeit.
  • auf der Makroebene auf gesellschaftliche und globale Entwicklungen,
  • sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Ebenen.

4     Lehre

Wesentliche Ziele interkultureller Lehre bestehen aus Sicht des IKS darin, unter Berücksichtigung kulturell unterschiedlicher Lehr- und Lernkontexte Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu fördern, die zum einen dazu befähigen, sich wissenschaftlich mit interkulturellen Themen und Problemen auseinanderzusetzen und zum anderen dazu, in interkulturellen Situationen für alle Beteiligten konstruktiv agieren zu können.

Der IKS unterstützt Ansätze, die interkulturelle Kompetenzentwicklung als komplexen Lern- und Erfahrungsprozess verstehen. Die Ansätze beziehen sich insbesondere auf Denk- und Handlungsweisen, die als fremd empfunden werden und somit Anlass zu kritischer Reflexion und Handlungsgestaltung sind.

Zielführende Kernelemente interkultureller Lehre sind:

  • ein Bewusstsein zu schaffen für den Konstruktcharakter von Kultur und die Vielfalt kultureller Phänomene und kultureller Praxis,
  • die Entwicklung von Fähigkeiten zu kultureller Selbstreflexion und Perspektivenreflexivität,
  • Synergiepotentiale zu erkennen sowie Strategien zum Umgang mit interkulturellen Irritationen und Konflikten zu entwickeln.
  • Forschungs- und Methodenkompetenz zu fördern und die Fähigkeit Theorien reflexiv weiter zu entwickeln.

Hierfür bedarf es auf Seiten der Lehrenden einer ausgeprägten Kulturreflexivität und didaktischer sowie methodischer Kompetenzen.

Der IKS versteht interkulturelles Lernen gleichermaßen als Thematisierung und Realisierung von Interkulturalität. Entsprechende Möglichkeiten der didaktischen Weiterbildung und –entwicklung bieten Workshops, die der IKS regelmäßig in Kooperationen mit seinen Mitgliedshochschulen durchführt. Zu diesem Zweck hat der IKS unter anderem die E-Learning-Plattform „Intercultural Campus“ initiiert. Im Rahmen dieses internationalen virtuellen Hochschulnetzwerks besteht die Möglichkeit, hochschul- und länderübergreifend interkulturelle Themen u.a. im Rahmen von Ringvorlesungen, Planspielen, Projekten und dem Austausch von Lehrveranstaltungen umzusetzen.

5     Öffentlichkeitsbezogene Maßnahmen

Der IKS ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral und sieht sich einer konstruktiven Verbindung von Wissenschaft und Praxis verpflichtet; d.h. einerseits sollen wissenschaftliche Erkenntnisse praktisch nutz- bar sein und andererseits sollen Herausforderungen der Praxis wissenschaftlich perspektiviert werden. Der IKS setzt sich auf der Grundlage der Expertisen seiner Mitglieder für die Schaffung nachhaltiger globaler Beziehungen sowie einer offenen Gesellschaft ein, um die Entwicklungs- und Zukunftsfähigkeit menschlichen Zusammenlebens zu sichern. Dies beinhaltet die Initiierung und Durchführung öffentlichkeitsbezoge- ner Maßnahmen wie u.a.:

  • Dokumentation der Notwendigkeit und Bedeutung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit interkulturellen Fragestellungen,
  • Moderation und kritische Kommentierung gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Diskurse zu aktuellen inter- kulturellen Themen und Fragestellungen,
  • Sichtbarmachen kulturell unterschiedlicher Perspektiven auf aktuelle Themen und deren Darstellung in den Medien, insbesondere in Hinblick auf Stereotypenverwendungen und Ethnozentrismen,
  • Engagement für die konstruktive Gestaltung interkultureller Themen in der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit.

Hier können Sie das Leitbild des Hochschulverbands für interkulturelle Studien als PDF einsehen.